Verurteilt, weil man nicht sagen darf, dass ein Gastwirt, der in Kirchheim den Nazis Unterschlupf gibt und mit ihnen seine Geschäfte macht, offene Rechnungen habe. Dieser Geschäftsmann hat nicht nur verschiedene Handwerker nicht bezahlt, er hat auch mindestens zwei Insolvenzen fabriziert. Eine davon wurde „mangels Masse“ geschlossen, d.h. kein einziger Gläubiger hat auch nur irgendeinen Teil seiner Forderungen erhalten.
Im Februar hat Ute während der Demo gegen den Parteitag der Thüringer NPD diesem Kneiper am Mikro, aber dennoch dezent entgegengehalten, er möge offene Rechnungen bezahlen. Daraufhin hat der sich geschädigt sehende Geschäftsmann noch vor Ort bei einem äußerst hilfreichen Polizisten Anzeige erstattet. Das Ermittlungsverfahren wurde kurzfristig von der Staatsanwaltschaft in Gotha eingestellt. Es folgte der Widerspruch durch eine bekannte Anwaltskanzlei, die sich darauf spezialisiert zu haben scheint, die rechte Klientel zu vertreten. Die Ermittlung führte unter eilfertiger Hilfe des oben genannten Polizisten zu einem dicken Ordner abstruser Zeugenaussagen und Internetkopien (Zeitungsartikel).
Gleichzeitig hat der geplagte Kneiper Klage vor dem Ilmenauer Amtsgericht erhoben. Der zuständige Richter „informierte“ sich anhand der zusammengestellten Strafakte – von der Ute bis dahin immer noch nichts wusste – und hatte, so scheint es, schon zu Prozessbeginn seine Meinung gefestigt. Davon wich er dann auch um keinen Deut ab. Der Kneiper erklärte, dass er keinerlei offene Rechnungen habe oder hatte. Er sei lediglich Geschäftsführer und als solcher an Insolvenzen schuldlos. Der Richter sah das ebenso. Auch die Aussage eines Handwerkers, der sein Geld nicht bekommen hatte, half da nichts. Obwohl er mehrfach erklärte, er hätte seinen Auftrag von der Person und nicht von einer ihm unbekannten GmbH bzw. einem Geschäftsführer erhalten, behauptete der Richter in seinem Urteil, der Zeuge hätte nicht sagen können, wer ihm den Auftrag erteilt habe. Auch fruchtete nicht das Argument mit der sogenannten Laienperspektive. Danach ist es einem Laien nicht zuzumuten, dass er haftungsrechtliche Unterscheidungen machen kann zwischen einem Geschäftsführer und einer persönlich haftenden Person.
Es bleibt das ungute Gefühl, dass auch in Thüringen Teile der Justiz auf dem rechten Auge blind zu sein scheinen. Genauso verstörend erscheint die Tatsache, dass diesem offensichtlichen Versuch, nazikritische Stimmen einzuschüchtern, kaum solidarische Unterstützung vor Ort entgegen zu stehen scheint.
In Berufung zu gehen, wäre für Ute nicht nur ein finanzielles Risiko, es hätte auch die Gefahr bestanden, dem Kneiper sowie den Nazis einen noch größeren „Gefallen“ zu tun, falls das Landgericht ebenso obskur entscheiden würde. Nun sitzt Ute auf ca. 2000 Euro Prozesskosten und sie bittet um eure und Ihre Unterstützung. Seit Jahren ohne jegliches Einkommen, schwinden die Ersparnisse und es ist einfach ein zu dicker Brocken. Wir als Vernetzung der Thüringer Bündnisse, Initiativen und Netzwerke gegen Rechts schließen uns dieser Bitte an und rufen auf, Ute nach Kräften mit Spenden zu unterstützen!
Spendenkonto: Konto: 163063133, BLZ: 82051000, Inhaber: Verein zur Förderung von Demokratie und Toleranz e.V., Betreff: Soli für Ute